Unsere Leistungen
Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes, sollte sich jeder Betreiber, Bauherr oder Arbeitgeber durch einen Sachverständigen im Brandschutz, (auch Brandschutzgutachter genannt) beraten lassen. Insbesondere bei Sonderbauten ist das sehr wichtig. Darüber hinaus wird durch den Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz die ordentliche Bauausführung überwacht. Auch werden Brandschutzkonzepte erstellt oder durch den Sachverständigen geprüft. Das Tätigkeitsfeld ist vielfältig.
Wir übernehmen für Sie gerne die Sachverständigentätigkeit und beraten Sie im Bereich Brandschutz, oder wir überprüfen ihr Brandschutzkonzept, oder die handwerklich-technischen Bauausführung ihrer Objekte, samt Bauteilöffnung,
Brandmeldeanlagen (kurz BMA) dienen der frühzeitigen Branderkennung.
Je früher ein Brand erkannt wird und Maßnahmen zur Eindämmung des Brandes eingeleitet werden können, desto geringer fällt ein Schaden an Menschen und Gebäude aus.
Die Kurzawa Brandschutz GmbH arbeitet mit zertifizierten Fachfirmen für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675
Kraftbetätigte Türen und Tore sind im jährlichen Intervall auf funktionstüchtigen Zustand zu prüfen. Über die Durchführung der Wartungen muss ein schriftlicher Nachweis in Form eines Prüfbuches erfolgen. Dies darf nur durch einen Sachkundigen geschehen. Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung und fachlichen Kenntnis im Bereich kraftbetätigter Türen und Tore in der Lage ist den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Türen und Toren zu beurteilen. Die Sicherheitstechnischen Anforderungen sind in DIN EN 16005, DIN 18650-1/2, ASR A1.7 und BGR 232 geregelt.
Wir stehen Ihnen mit unserem sachkundigen und zertifizierten Personal selbstverständlich zur Verfügung.
Feststellanlagen dienen zur Offenhaltung von Feuerschutz- und Rauchabschlüssen.
Im Brandfall lösen, mit der Anlage verbaute, Melder die Anlage aus und bewirken das Schließen der Türen. Dadurch wird eine Feuer- und Rauchausbreitung verhindert.
Betreiber, Bauherren und Arbeitgeber sind für die Funktionsfähigkeit und den arbeitssicheren Zustand von Feststellanlagen verantwortlich. Eine Wartung muss einmal jährlich erfolgen und bei Bedarf.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter planen, installieren und warten Ihre Feststellanlage und setzen diese gegebenenfalls auch Instand.
Rauch-Wärme-Abzugsanlagen, kurz RWA, dienen dazu, Gebäude während eines Brandereignisses möglichst Rauchfrei zu halten und sind daher ein wichtiger Punkt der Menschenrettung, denn Rauch der bei einem Brand entsteht ist hochgiftig. Darüber hinaus soll auch Wärme abgeleitet werden, um die Gebäudestruktur zu schützen. Stahl verliert mit steigenden Temperaturen seine Tragfähigkeit.
Wir warten Ihre RWA Anlagen für Sie und halten Ihre RWA funktionsbereit.
In Lüftungsanlagen und anderen Schächten sind in den meisten Fällen automatische Brandschutzklappen verbaut. Diese müssen eigentlich regelmäßig gewartet werden, aber die Erfahrung zeigt, dass es bei diesen Klappen einen Wartungsstau gibt. Dabei sind diese Brandschutzklappen ein sehr wichtiges Element im vorbeugenden Brandschutz, verhindern sie doch eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude.
Wir arbeiten gerne Ihren Wartungsstau ab und warten ihre Brandschutzklappen.
Überall wo sich Menschen aufhalten, besteht die Gefahr, dass im Brandfall Menschen zu Schaden kommen. Deshalb sind Flucht- und Rettungspläne unerlässlich, damit sich auch ortsfremde Personen in Sicherheit bringen können. Unter dem Überbegriff Brandschutzpläne verbergen sich Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und letztendlich auch Brandschutzordnungen. Flucht- und Rettungspläne zeigen optisch, die sich im Objekt befindlichen Flucht- und Rettungswege aber auch Standorte brandschutztechnischer Anlagen wie Feuerlöscher oder Wandhydranten. Durch eindeutige Symbole werden Flucht- und Rettungspläne für jeden zugänglich gemacht. Flucht- und Rettungspläne sind also ein wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu stehen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Spezifische Regelungen findet man in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) speziell in der ASR A2.3 . Verstöße können ein Bußgeld in Höhe von 2000€ bedeuten. Wir erstellen Ihnen fachgerechte Flucht- und Rettungspläne für ihr Unternehmen nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 und bringen diese selbstverständlich in Ihrem Unternehmen so an, dass die Pläne im Ernstfall Leben retten können.
In dieser werden innerbetriebliche Regelungen für das Verhalten im Brandfall sowie die Maßnahmen zur Brandverhütung definiert. Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile und dient als Grundlage für betriebliche Sicherheitsunterweisungen und für die Ausbildung von betrieblichen Brandschutzhelfern.
Teil A richtet sich an alle Personen die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall
Teil B richtet sich an die Mitarbeitenden des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Verhaltensregeln im Brandfall. Dieser Teil wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an Mitarbeiter, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, …) und sensibilisiert diese mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen.
Wir erstellen für sie eine individuelle Brandschutzordnung und bilden auf dieser Basis auch gerne Ihren betrieblichen Brandschutzhelfer aus.
Für den Brandschutz in Unternehmen sind, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, sowie durch Auflagen der Feuerversicherer, Brandschutzbeauftragte zu bestellen.
Ihre Vorteile liegen dabei auf der Hand:
-Kosteneinsparung, weil notwendige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wegfallen, keine Fachliteratur oder Lehrmaterialien angeschafft werden müssen und kein zusätzliches Personal gesucht und eingestellt werden muss
-Zeitersparnis, da Ihr Personal den eigentlichen Tätigkeiten nachgehen kann und sich nicht zeitintensiv in fachfremde Tätigkeiten einarbeiten muss
-Fachliche Sicherheit und Zuverlässigkeit durch betriebliche Unabhängigkeit, wir sind nicht betriebsblind und bilden unsere Brandschutzbeauftragten ständig fort, so dass diese fachlich immer auf dem neuesten Stand sind.
Wir stehen Ihnen gerne als externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003 zur Verfügung
Kurz und knapp gesagt, Rauchwarnmelder retten Leben! www.rauchmelder-lebensretter.de
Wir planen, installieren und warten ihre Rauchwarnmelder nach DIN 14676, durch unsere
Q-Fachkräfte.
Not- und Rettungszeichenleuchten sollen Sicherheit bieten und Unfälle verhindern. Die Anforderungen an die Beleuchtung sind oft komplex und nicht durch ein Standardprodukt abdeckbar.
Wir beurteilen die Planung und Projektierung nach den Vorgaben des aktuellen Bauordnungsrechts.
Schwerpunktmäßig prüfen wir nach:
-Arbeitsstättenrichtlinien
-BetrSichV
-TRBS
-Baurecht, Sonderbauvorschriften, MLAR
-DIN, DIN EN, VDE, VdS, VDI
-Gefährdungsbeurteilungen
An folgenden Anlagen
-Einzelbatterieanlagen
-Zentralbatterieanalgen
-Gruppenbatterien
-Leitungsanalagen mit Funktionserhalt in E30 oder E90 Qualität
-Überspannungsschutz
-Leuchten und Montageort
-Piktogramme und Erkennungsweiten
-Dokumentation- und Sicherheitsbeleuchtungskonzept
Dabei dokumentieren wir natürlich in Form von Prüfbüchern, Prüfberichten, Messprotokollen, Prüffristen und Mängelberichten
Wir finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung und unterstützen sie bei der Instandhaltung.
Es gibt zwei Arten von Feuerlöschern auf dem Markt. Dauerdrucklöscher und Aufladelöscher. Egal um welchen Typen es sich handelt, der Feuerlöscher muss gewartet werden, auch wenn er nicht benutzt wird. Denn aufgrund von den Gegebenheiten am Aufstellort, wird ein Feuerlöscher verschleißen.
Daher ist ein Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einer Sachkundigen Person zu prüfen.
Wir warten ihre Feuerlöscher, damit Sie einsatzbereit sind, wenn es darauf ankommt.
Außerdem beraten wir Sie bei der Anschaffung von, für ihre Räumlichkeiten, geeignete Feuerlöscher.
Wir bieten ihnen auch im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern, ein Feuerlöschertraining an.
Kurzawa Brandschutz GmbH
Am Förderturm 5c
44575 Castrop-Rauxel